9/07/2008 12:53
Frankfurt/Main (ddp-hes) Der umstrittene Kannibalenfilm «Rohtenburg» darf auch weiterhin nicht aufgeführt oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat sein vor zwei Jahren in einem Eilverfahren verhängtes Verbot des Psychothrillers bestätigt. Geklagt hatte der als «Kannibale von Rotenburg» bekanntgewordene Armin Meiwes. Er sah durch den Film seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Das Gericht gab Meiwes recht Auch wenn er wegen Mordes verurteilt wurde, müsse Meiwes «nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden», erklärte das OLG in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, weil dagegen Einspruch beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.
Der als «Real-Horrorfilm» beworbene Streifen sollte ursprünglich im März 2006 mit 70 bis 80 Kopien in die Kinos kommen Wenige Tage vor dem Kinostart gab das OLG jedoch einer von Meiwes beantragten einstweiligen Verfügung statt.
«Rohtenburg» ist angelehnt an das grausige Geschehen im Frühjahr 2001 im osthessischen Rotenburg Meiwes hatte dort in seinem Haus einen 43-jährigen Mann aus Berlin mit dessen Einwilligung entmannt, getötet, die Leiche zerlegt und später teilweise verspeist. In einem ersten Prozess war Meiweis Anfang 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre später wandelte das Frankfurter Landgericht das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe um.
(Aktenzeichen: 14 U 146/07)
(ddp)
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