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Gericht bestätigt Aufführungsverbot für Kannibalenfilm «Rohtenburg»

Frankfurt/Main (ddp-hes) In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um den Kannibalenfilm «Rohtenburg» hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sein vor zwei Jahren verhängtes Aufführungsverbot erneuert. Der 14. Zivilsenat des OLG bestätigte jetzt seine im März 2006 ergangene Eilentscheidung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

Gegen eine Aufführung des Films hatte der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes geklagt Er sah durch den Film seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

(ddp)


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